Bauausführung

Während der Bauausführung können "unter der Erde" vielfältige Probleme auftauchen. Immer wieder werden (bereichsweise) unvermutete Baugrund- und Grundwasserverhältnisse oder unbekannte Altbauteile angetroffen. Oft stimmen die angegebenen Bodenklassen nicht oder die abfallrechtliche Einstufung des Erdaushubes ist strittig.
    
Die dann auftretenden Fragen können sehr vielfältig sein: Wie ist das Problem überhaupt zu dokumentieren und nachzuweisen? Wie ist technisch angemessen zu reagieren? Was bedeutet das für
den geschlossenen Vertrag? Entstehen Mehrkosten? Wie hoch sind diese? Wie wird ein Nachtrag begründet und durchgesetzt (Nachtragsmanagement)?
    
Die Baufirma steht oft alleine da. Der Bauherr, sein Architekt, der Tragwerksplaner und der Bodengutachter erkennen das Problem nicht an oder spielen es herunter. Leicht fallen Sätze wie: "Das ist in der Pauschale drin" oder "Sie als Fachfirma werden das schon machen!". Nicht selten wird auch noch ein Zeitdruck erzeugt. "Das Gebäude ist ab dem ... vermietet. Wenn Sie den Termin nicht halten, müssen Sie mit Schadensersatzforderungen rechnen."

Wenn sogar schon ein Schaden eingetreten ist, wird leicht gefragt: "Konnten Sie das nicht vorher erkennen?" Schnell stehen dann auch Geldforderungen gegen die Baufirma im Raum.

 

 

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